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Wissenswertes

Abfallarten ABC

Was darf in den Container ?


ALTHOLZ
Balken Bretter Holzkisten Paletten Schnittreste
Zum Altholz gehören insbesondere KEINE Eisenbahnschwellen oder imprägnierte Hölzer Baumstämme oder Wurzeln

BAUSCHUTT (ausschließlich mineralische Stoffe)
Beton Mauerwerk Mörtel- und Putzreste Ziegelsteine Fliesen
Zum Bauschutt gehören insbesondere KEINE Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm Isolier- und Dämmstoffe Metalle z.B. Moniereisen, Streckmetall oder Heizkörper Kabelreste Kunststoffe Rigipsplatten Styropor und Tapetenreste Glasreste Teerpappe Verpackungsmaterialien usw.

MÜLL / SPERRMÜLL
Alle nicht unter Bauschutt fallenden, verwertbaren und auch nicht verwertbaren Stoffe, außer biologisch abbaubaren Abfällen, werden unter der Abfallart " Müll / Sperrmüll" eingeordnet.
Zum Müll und auch Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können.
Sperrmüll fällt beispielsweise bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder Kellerausräumungen an. Bauschutt darf nicht untergemischt werden.
Beispiele was hinein gehört:Möbel Matratzen Teppiche Fenster und Türen
Zum Müll/Sperrmüll gehören insbesondere KEINE Sonderabfälle wie Batterien, Farben und Lacke Elektroaltgeräte und Kühlgeräte Altreifen Gartenabfälle Restmüll -biologisch abbaubare Stoffe- Bauschutt

ERD- / BODENAUSHUB
Erde und Mutterboden (nicht kontaminiert) Lehm
Bitte halten Sie den Bodenaushub frei von sämtlichen Verunreinigungen durch andere Stoffe.

Wichtig bei Erdaushub ist der Unterschied zwischen unbelastetem und belastetem Material.
Unbelastet heißt, dass die Herkunft bekannt ist und Verunreinigungen weder augenscheinlich noch geruchlich wahrnehmbar sind oder auch keine Belastungen durch ein unabhängiges Labor festgestellt wurden. Unbelasteter Erdaushub ist ein Rohstoff, der an anderer Stelle wieder als Baumaterial eingesetzt werden kann. Für belasteten Erdaushub gelten besondere Regelungen.
Belasteter Erdaushub ist –
zum Beispiel wenn nach einem Verkehrsunfall Treibstoff aus einem Fahrzeug in das Erdreich sickert. Bei diesem Beispiel ist der Erdaushub bzw. das Erdreich mit Schadstoffen belastet und muss gesondert und unter strengsten Vorschriften durch die zuständige Behörde deponiert bzw. behandelt werden.




GRÜNABFÄLLE / Kompostierbare Abfälle (Garten- und Parkabfälle)
Rasen- und Grünschnitt Laub Strauchschnitt Äste
Zu den kompostierbaren Abfällen gehören KEINE Wurzeln (werden nur auf Anfrage entsorgt) Erde / Lehmsonstige Verunreinigungen durch Verpackungen o.ä.

Künstliche Mineralfasern – KMF
Glaswolle und Steinwolle muss sortenrein in PE-Säcken verpackt und verschlossen sein.
Ein Untermischen mit anderen Materialien hat zu unterbleiben.


Alle oben genannten Stoffe können wir
kostengünstig und fachgerecht für Sie entsorgen.


Ein "Untermischen" im Container verschiedener Stoffe (auch in kleinsten Mengen) ist nicht erlaubt und fällt bei der Entleerung des Containers auf.

Infolgedessen werden u.a. höhere Entsorgungsgebühren fällig
(siehe hierzu unsere AGB ).

Bitte beachten Sie auch, dass der Container für einen gefahrlosen Transport maximal bis zur Ladekante gefüllt sein darf.

Sondermüll

Sondermüll wie beispielsweise asbesthaltige Eternitplatten, Fassaden- und Dachplatten, Rohre, Blumenkästen, Brandschutzplatten, aber auch Farben, Bahnschwellen usw. entsorgen wir nur auf Anfrage.


Elektro-Geräte, E-Schrott
können aber i.d.R. kostenfrei bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden -
Hierzu zählen:Elektrogeräte aller ArtElektroherdeKühlschränkeTV-GerätePC-MonitoreWaschmaschinen & Trockner


Sollten Sie ein Abfallgemisch nicht zuordnen können,
beraten wir Sie gern.


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